Datenschutz

Datenschutzerklärung

Rurpfoten e.V. ist Mitgliedsverein im Deutschen Sporthund Verband (DSV)

Es gilt die Datenschutz-Ordung des DSV in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung; diese ist für den Vereinsvorstand bindend und entfaltet auch im Binnenverhältnis eine analoge Rechtsgültigkeit.

 

Vorhandene Formulare (auch das Vereins-Aufnahmeformular und die Datennutzung-Einwilligung auf der Seite Mitgliedschaft) sind an die  Datenschutzbedingungen angepasst.

 

 

 

Deutscher Sporthund Verband e.V.
Mitglied im Deutschen Hundesportverband e. V. (dhv) und im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH
DSV-Datenschutzordnung Stand Mai 2018
Wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt, so gilt sie für alle Geschlechter. 

 


Abschnitt 1
§ 1 Allgemeine rechtliche Voraussetzungen
§ 2 Erhebung personenbezogener Daten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit
§ 5 Datenschutzbeauftragter
§ 6 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen


Abschnitt 2
§ 1 Datenschutz im Deutschen Sporthund Verband
§ 2 Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 3 Erstellen und aktualisieren des Verfahrensverzeichnisses
§ 4 Nutzung privater Endgeräte
§ 5 Öffentlichkeitsarbeit
§ 6 Auskunftsrecht
§ 7 Recht auf Berichtigung
§ 8 Datenlöschung
§ 9 Schadensfall / Datenverlust


Abschnitt 3
§ 1 Datenschutz in den Mitgliedsvereinen des DSV
§ 2 Datenschutzverantwortung in den DSV Mitgliedsvereinen
§ 3 Erstellen und aktualisieren des Verfahrensverzeichnisses
§ 4 Weitergabe der Daten an den DSV
§ 5 Personenbezogene Daten nach Ausscheiden aus dem Verein
§ 6 Datenlöschung
§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
§ 9 Schriftliche Regelungen zum Datenschutz in den DSV Vereinen


Abschnitt 4
Inkrafttreten der Datenschutzordnung


Anlagen
Anlage 1 Verfahrensverzeichnis DSV
Anlage 2 MUSTER Einwilligung zur Datenerhebung,-verarbeitung -und -nutzung des DSV Mitgliedsvereins xxxxxxxxxxxxxx


Abschnitt 1
§ 1 Allgemeine rechtliche Voraussetzungen

  1. Erhebt, verarbeitet oder nutzt ein Verein / Verband personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen unter Einsatz der automatisierten  Datenverarbeitung oder herkömmlicher Karteikarten, ist bei der Anwendung  das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Dabei ist es unerheblich,  ob der Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder um einen nicht rechtsfähigen Verein handelt.
  2. Zweck des BDSG ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den  Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.


§ 2 Erhebung personenbezogener Daten

  1. Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben.
  2. Betroffene sind bei der Erhebung der Daten über die verantwortliche Stelle für die Datenerhebung, die Zweckbestimmung und weitere Datenempfänger zu unterrichten.
  3. In Formularen, die zur Erhebung personenbezogener Daten genutzt werden (z.B. Aufnahmeanträge, Meldungen zu Veranstaltungen, Seminaren), sind datenschutzrechtliche Belehrungen aufzunehmen. Aus den Belehrungen  muss ersichtlich sein, welche Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden, 
    > Daten für welchen Zweck erhoben werden
    > Angaben freiwillig erfolgen
    > Nachteile entstehen, wenn einzelne Angaben nicht erfolgen
    > Daten an wen übermittelt werden.
    Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
  4. Kinder und Jugendliche können in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung  ihrer personenbezogenen Daten selbst einwilligen, wenn sie in der Lage sind,  die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu übersehen. 
  5. Datenschutzrechtliche Einwilligungen der Vereinsmitglieder können nicht  durch Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes ersetzt werden.
  6. Sogenannte „Widerspruchslösungen“, wonach die Einwilligung zur Datenverarbeitung unterstellt wird, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht, sind nicht zulässig. Das gilt insbesondere für Veröffentlichungen im Internet und sozialen Medien.

§ 3 Begriffsbestimmungen

  1. Personenbezogene Daten
    Personenbezogene Daten sind Informationen zur Identität einer natürlichen 
    Person. Hierunter fallen z.B. 
    Name, Vorname
    Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    Mitgliedschaft in Organisationen
    Datum des Vereinsbeitritts
    Sportliche Leistungen
    Platzierungen bei einem Wettbewerb
  2. Erheben von Daten
    Erheben ist das Beschaffen von Daten über das Vereinsmitglied, z.B. durch
    Aufnahmeformular zum Vereinsbeitritt
    Anmeldeformular zur Fortbildung im Verband / Verein
    Anmeldeformular für die Teilnahme am Wettbewerb
    Antragstellung zur Leistungsurkunde
    Die Datenerhebung kann mündlich erfolgen.
  3. Verarbeiten von Daten
    Verarbeiten ist das Speichern, das Verändern, das Übermitteln, das Sperren 
    und das Löschen von personenbezogenen Daten.
  4. Speichern von Daten
    Speichern ist das Erfassen, aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger (Karteikarte) zum Zwecke der weiteren Verarbeitung oder Nutzung.
  5. Übermitteln von Daten
    Übermitteln ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener Daten an einen Dritten. Das kann durch Weiterleiten oder durch Einsicht in die vorhandenen Daten erfolgen.
  6. Sperren der Daten
    Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzungeinzuschränken.
  7. Löschen von Daten
    Löschen von Daten ist das Unkenntlich machen gespeicherter personenbezogener Daten.
  8. Nutzen personenbezogener Daten
    Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, insbesondere innerhalb des Verbandes / Vereins für die Verwaltung und Betreuung der Vereinsmitglieder. Darunter fällt auch die Verwendung der postalischen Anschrift oder der E-Mail Adresse von Vereinsmitgliedern zum Versand von Briefen / Einladungen. Eine Nutzung liegt auch vor, wenn die Daten innerhalb des Vereins an andere Funktionsträger weiter gegeben werden.


§ 4 Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit

  1. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit den Daten ist technisch und 
    organisatorisch sicher zu stellen. Die Daten sind gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
  2. Bei der digitalen Kommunikation innerhalb des Verbandes / der Vereine ist die 
    Zustimmung der Beteiligten einzuholen. Ein unbefugtes Mitlesen unbeteiligter Personen ist auszuschließen. 
  3. Personen, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten.
  4. Personenbezogene Daten dürfen nur offenbart werden, wenn es für die Erreichung des Vereinszweckes erforderlich ist (z.B. Turnierergebnis, Prüfungsergebnis). Mitteilungen mit ehrenrührigem Inhalt sind zu unterlassen. Bei Mitteilungen in Aushängen und Vereinspublikationen handelt es sich um die Weitergabe von Angaben an einen nicht überschaubaren Kreis von Adressaten. 
  5. Persönliche Nachrichten (z.B. Geburtstage, Jubiläen, Neuaufnahmen, Austritte) können veröffentlicht werden, wenn dem Verein keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen bekannt sind.
  6. Mitgliederlisten, Erreichbarkeiten von Funktionsträgern der Vereine bedürfen vor der Veröffentlichung (z.B. durch Aushang) der Zustimmung der Betroffenen.


§ 5 Datenschutzbeauftragter

  1. Vereine, in denen mehr als neun Personen regelmäßig im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit Zugang zur Vereins-EDV haben oder personenbezogene Daten aus der EDV nutzen (z.B. auch Übungsleiter, die sich Teilnehmerlisten ausdrucken lassen), sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu berufen.
  2. Die betreffenden Personen müssen fachkundig und zuverlässig sein. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören und nicht für die Vereins-EDV verantwortlich sein. Sie müssen den Vorstand beraten und den Verein in Sachen Datenschutz beaufsichtigen. 
  3. Datenschutzbeauftragte in den Vereinen sind ehrenamtlich tätig und haben in der Regel nicht die finanziellen und personellen Voraussetzungen wie kommerzielle Vereine. Es ist deshalb sachgerecht, Personen mit dieser Aufgabe zu betrauen, die im Umgang mit elektronischen Daten Erfahrungen haben. 

§ 6 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

  1. Für die gespeicherten personenbezogenen Daten sind Aufbewahrungs- und 
    Löschungsreglungen vorzusehen, da sie nur solange gespeichert werden 
    dürfen, wie sie zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.
  2. Bei der Entsorgung von nicht mehr benötigten Unterlagen und Datenträgern 
    ist dafür Sorge zu tragen, dass sie unwiderruflich vernichtet werden. 

 

Abschnitt 2


§ 1 Datenschutz im Deutschen Sporthund Verband (DSV)

  1. Der Deutsche Sporthund Verband verarbeitet personenbezogene Daten vertraulich und unter Berücksichtigung der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
  2. Daten zu statistischen Zwecken werden ausschließlich anonymisiert verarbeitet. 
  3. Die Nutzung der Website www.dsv-dog.de ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis mit Einwilligung der Betroffenen. Diese Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben.
  4. Im DSV ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist nicht Mitglied des Gesamtvorstandes des DSV.
  5. Im DSV ist ein Verfahrensverzeichnis gemäß § 3 der Datenschutzordnung erstellt (Anlage 1).

§ 2 Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

  1. Der DSV erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten auf der Grundlage der Einwilligung der Betroffenen. Mit der Aufnahme in einem Mitgliedsverein des DSV erklärt das Mitglied schriftlich sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Mitgliedsverein und im DSV. Die Daten werden zum Zwecke der Betreuung der Mitgliedsvereine und deren Mitglieder genutzt. 
  2. Die Datenverwaltung- und bearbeitung erfolgen digital durch die Geschäftsstelle, die Erfassungsstelle und das Leistungsbuchamt des Verbandes. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des DSV. Gemäß § 4 der Satzung des  DSV ist die Geschäftsordnung ergänzender Bestandteil der Satzung des Verbandes.
  3. Die weiteren Funktionsinhaber des DSV verfügen über ein Leserecht in der Verbandsdatenbank. Der Ausdruck von Mitgliederdaten ist möglich.
  4. Die Einwilligung zur Datenerhebung und -verwaltung umfasst auch die Datenweitergabe an den Deutschen Hundesportverband (dhv) und den  Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Die Datenweitergabe erfolgt  ausschließlich zur Teilnahme des Mitgliedes an übergeordneten Sportveranstaltungen im dhv / VDH.
  5. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken erfolgt nicht. Finanztransaktionen werden nicht durchgeführt. Es werden keine Kreditkarten-Nummern bzw. Kreditkarten-Geheimzahlen abgefragt. 
  6. Der DSV informiert im Einzelfall die Tagespresse über Prüfungsergebnisse  und besondere Ereignisse ggf. mit Namen, Ergebnissen und Bildern. Solche Informationen werden ggf. auf der Internetseite des DSV veröffentlicht.Veröffentlichungen im Internet oder in sozialen Netzwerken des DSV unter Verwendung personenbezogener Daten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds.
  7. Die statistische Auswertung im DSV erfolgt anonymisiert. 

§ 3 Erstellen und aktualisieren des Verfahrensverzeichnisses

  1. Zur Feststellung datenschutzkonformer Datenverarbeitung wird ein Verfahrensverzeichnis gemäß Anlage 1 dieser Ordnung geführt. Das Verfahrensverzeichnis wird regelmäßig (mindestens jährlich oder bei Veränderung) auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft und ggf. ergänzt. 
  2. Unter Verfahren ist die Gesamtheit an Verarbeitungen zu verstehen, mit denen eine oder mehrere miteinander verbundene Zweckbestimmung(en) realisiert werden sollen. Ein Verfahren kann danach eine Vielzahl von Datenverarbeitungsdateien umfassen.

§ 4 Nutzung privater Endgeräte

  1. Private Endgeräte dürfen durch Mitglieder des DSV Gesamtvorstandes zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden, wenn sichergestellt wird, dass durch geeignete Maßnahmen eine unbefugte Nutzung oder ein Abhandenkommen der Daten ausgeschlossen ist.


§ 5 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. 
  2. Die Nutzung der DSV Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten 
    personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-MailAdresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  3. Die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) 
    kann Sicherheitslücken aufweisen. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der zur Bereitstellung der Website verwendete Webserver erhebt und speichert automatisch Informationen die vom Nutzer automatisch übermittelt werden.  (IP-Adresse, Uhrzeit der Serveranfrage, abgerufene Seiteninformation, Browsertyp und Browserversion, verwendetes Betriebssystem). Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordbar. 


§ 6 Auskunftsrecht

Die Mitglieder im DSV haben ein Recht, eine Bestätigung des Verbandes 
darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von ihnen 
verarbeiten. Ist dies der Fall, dann haben Sie ein Recht auf Auskunft über 
diese Daten, insbesondere auf die in Art. 15 DSGVO genannten 
Informationen.


§ 7 Recht auf Berichtigung
Die Mitglieder des DSV haben das Recht, eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten bzw. eine Ergänzung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.


§ 8 Datenlöschung

  1. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im DSV erlöschen alle Ansprüche gegen den Verband. 
  2. Nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft im DSV werden die personenbezogenen Daten automatisiert gelöscht. Auf Antrag des ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt eine manuelle Datenlöschung bereits unmittelbar nach Beendigung der Mitgliedschaft. Der Antrag ist schriftlich an die Erfassungsstelle des Verbandes zu richten.


§ 9 Schadensfall / Datenverlust

  1. Bei Abhandenkommen von personenbezogenen Daten des Vereins (z.B. durch Diebstahl von Endgeräten, Diebstahl / Verlust von sensiblen Daten), die unter die Datenschutzordnung fallen, sind die zuständigen Stellen bei den Ermittlungsbehörden in Kenntnis zu setzen. 
  2. Zugangsdaten zu Endgeräten / Email Konten sind unverzüglich zu ändern.
  3. Zugangsdaten zu Bankverbindungen sind unverzüglich zu ändern.

 


Abschnitt 3


§ 1 Datenschutz in den Mitgliedsvereinen des DSV

  1. Die Mitgliedsvereine des DSV verarbeiten personenbezogene Daten vertraulich und unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes(BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
  2. Daten zu statistischen Zwecken sind ausschließlich anonymisiert zu erheben und zu verarbeiten. 
  3. Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben.
  4. Betroffene sind bei der Erhebung der Daten über die verantwortliche Stelle für die Datenerhebung, die Zweckbestimmung und weitere Datenempfänger zu unterrichten (Muster Anlage 2).
  5. In Formularen, die zur Erhebung personenbezogener Daten genutzt werden (z.B. Aufnahmeanträge, Meldungen zu Veranstaltungen, Seminaren), sind datenschutzrechtliche Belehrungen aufzunehmen. Aus den Belehrungen muss ersichtlich sein, welche
    > Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden, 
    > Daten für welchen Zweck erhoben werden
    > Angaben freiwillig erfolgen
    > Nachteile entstehen, wenn einzelne Angaben nicht erfolgen
    > Daten an wen übermittelt werden.
    Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. 
  6. Kinder und Jugendliche können in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten selbst einwilligen, wenn sie in der Lage sind, die Konsequenzen der Verwendung ihrer Daten zu übersehen.
  7. Datenschutzrechtliche Einwilligungen der Vereinsmitglieder können nicht durch Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes ersetzt werden. 
  8. Sogenannte „Widerspruchslösungen“, wonach die Einwilligung zur Datenverarbeitung unterstellt wird, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widerspricht, sind nicht zulässig. Das gilt insbesondere für Veröffentlichungen im Internet und sozialen Medien.


§ 2 Datenschutzverantwortung in den DSV Mitgliedsvereinen

  1. Regelungen in den Vereinssatzungen dürfen nicht im Widerspruch zu den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen. Satzungsregelungen können die einzuhaltendenDatenschutzgrundsätze ausdrücklich hervorheben und betonen. Die Mitgliedsvereine stellen sicher, dass sie die Daten ihrer Mitglieder grundsätzlich nur im Rahmen des Geschäftszwecks verwenden.
  2. Vereine, in denen mehr als neun Personen regelmäßig im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit Zugang zur Vereins-EDV haben oder personenbezogene Daten aus der EDV nutzen (z.B. auch Übungsleiter, die sich Teilnehmerlisten ausdrucken lassen), sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu berufen. (siehe Abschnitt 1)
  3. In Vereinen, in denen weniger als 10 Personen regelmäßig im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit Zugang zur Vereins-EDV haben oder nutzen, nimmt der Vereinsvorstand, der den Verband gemäß § 26 BGB nach außen vertritt, in Bezug auf die Verwaltung der Mitgliedsdaten die Aufgaben der verantwortlichen Stelle gemäß § 3 Absatz 7 BDSG wahr. Bei ihm liegt die Datenschutzverantwortung. Mitgliedsvereine ohne Datenschutzbeauftragte sollten zumindest eine verantwortliche Person im Vorstand benennen, die sich mit der DatenschutzThematik befasst.


§ 3 Erstellen und aktualisieren des Verfahrensverzeichnisses

  1. Zur Feststellung datenschutzkonformer Datenverarbeitung ist ein Verfahrensverzeichnis zu führen (Beispiel siehe Anlage 2). Hierbei ist für das Verfahren ein eigenes Verzeichnis zu erstellen und regelmäßig (mindestens jährlich oder bei Veränderung) auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen / ergänzen.
  2. Unter Verfahren ist die Gesamtheit an Verarbeitungen zu verstehen, mit denen eine oder mehrere miteinander verbundene Zweckbestimmung(en) realisiert werden sollen. Ein Verfahren kann danach eine Vielzahl von Datenverarbeitungsdateien umfassen.
  3. Ist ein Datenschutzbeauftragter nicht bestellt, hat der Vorstand die Verfahrensverzeichnisse zu erstellen und zu prüfen.
    Ergibt die Prüfung des Verfahrensverzeichnisses, dass die Erhebung, Speicherung oder Nutzung personenbezogener Daten (Datenverarbeitung) unzulässig ist, ist das Verfahren datenschutzkonform umzustrukturieren. Ist auch dies nicht möglich, ist die Datenverarbeitung einzustellen und erhobene Daten unverzüglich zu löschen.


§ 4 Weitergabe der Daten an den DSV

  1. Als Mitgliedsverein des DSV ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder dem Verband zu melden. Übermittelt werden die Daten gemäß des Verfahrensverzeichnis. 
  2. Bei Mitgliedern mit besondere Funktion werden die vollständigen Adressen sowie die Bezeichnung der Funktion und bei Trainern die geforderten Teilnahmebescheinigungen für Pflichtkurse zur Aufrechterhaltung der Trainerfunktion gemeldet. 


§ 5 Personenbezogene Daten nach Ausscheiden aus dem Verein

  1. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sind die personenbezogenen Daten des Mitglieds zu löschen.
  2. Personenbezogene Daten des ausgetretenen Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, sind gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren.

§ 6 Datenlöschung
Die Mitgliedsvereine des DSV stellen eigenverantwortlich die Löschung der 
personenbezogenen Daten sicher.


§ 7 Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Die Vereinsvorstände treffen für jedes Verfahren technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne der Anlage zu § 9 BDSG. Darüber hinaus sind allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen zu dokumentieren.


§ 8 Öffentlichkeitsarbeit
Informiert der Verein die Tagespresse über Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse ggf. mit Namen, Ergebnissen und Bildern oder informiert er auf seiner Internetseite / in sozialen Medien, so ist dem Vereinsmitglied die Möglichkeit des Widerspruchs einzuräumen.


§ 9 Schriftliche Regelungen zum Datenschutz in den DSV Vereinen

  1. Die Mitgliedsvereine des DSV legen die Grundzüge der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung schriftlich fest. Die Regelungen können entweder in 
    der Vereinssatzung oder in Regelwerken (z.B. Datenschutzordnung) aufgenommen werden.
    Die Datenschutzordnung muss nicht die Qualität einer Satzung haben.
  2.  In der Datenschutzregelung ist der Ablauf von der Erhebung über die  Speicherung, Nutzung, Verarbeitung, Sperrung und Löschung zu beschreiben. Dabei ist konkret festzulegen, welche Daten für welche Zwecke verwendet werden. Die alleinige Wiedergabe des Wortlauts des Bundesdatenschutzgesetzes ist nicht ausreichend.

 


Abschnitt 4

 


Inkrafttreten
Vorstehende Datenschutzordnung wurde vom Gesamtvorstand des DSV auf dem 
schriftlichen Weg beschlossen. Sie tritt am 20. Mai 2018 in Kraft.


Anlage 1
Verfahrensverzeichnis des DSV
A Daten verarbeitende Stellen im DSV
1. Armin Roth Geschäftsführer DSV, Webmaster, Administrator
2. Regina Meisterernst Erfassungsstelle DSV
3. Marlies Köster Leistungsbuchamt DSV
4. Egon Üffing 1. Vorsitzender DSV
5. Wolfgang Rüskamp 2. Vorsitzender DSV
6. Dirk Senftleben Schatzmeister DSV
7. Horst Praß Obmann Öffentlichkeitsarbeit DSV
8. Uwe Stalke Obmann Agility DSV
9. Torsten Kahle Obmann Turnierhundsport
10. Sabine Richarz Obfrau Obedience
11. Matthias Höntges Obmann Gebrauchshunde
12. Günter Frechen Obmann Flyball
13. Rolf Hanßen Beauftragter Rally Obedience
14. Sandra Dillhardt Obfrau Jugend
15. Wolfram Hußmann Rechtswart DSV
B Zweckbestimmung
Erfassen, verwalten, abrechnen und löschen personenbezogener Daten für die 
Führung des Verbandes
C Kreis der Betroffenen
1. Vereinsmitglieder der Mitgliedsvereine des DSV
2. Ehemalige Vereinsmitglieder der Mitgliedsvereine des DSV
3. Obleute und Beauftragte des DSV
4. Geschäftsführer, Erfassungsstelle, Leistungsbuchamt
5. Geschäftsführender Vorstand des DSV
6. Mitgliedsvereine des DSV


D Kategorie der zu verarbeitenden Daten
lfd. Nummer Kategorien Speicherung, Verwaltung, 
abrechnen und löschen
1 Name, Vorname ja
2 Wohnanschrift ja
3 Geburtsdatum ja
4 E-Mail-Anschrift bei Angabe
5 Telefonnummer bei Angabe
6 Seminarnachweise des 
Vereinsmitgliedes
ja
7 Funktionen des 
Vorstandsmitgliedes DSV
ja
8 Funktionen des Vereinsmitgliedes ja
9 Ehrungen des 
Vorstandsmitgliedes DSV
ja
10 Ehrungen des Vereinsmitgliedes ja
11 Name des Mitgliedsvereins des 
DSV
ja
12 Mitgliedsnummer des Mitgliedsvereins
ja
13 Name des Hundes ja
14 Rassezugehörigkeit des Hundes ja
15 Chip-/ Tät Nr. des Hundes ja
16 Anträge für Leistungsurkunden ja
17 ausgestellte Leistungsurkunden
für Vereinsmitglieder
ja
18 aberkannte Leistungsurkunden für 
Vereinsmitglieder
ja
19 Prüfungsergebnisse ja
20 zu entrichtende Beiträge an den 
DSV
ja
21 Kontoverbindungen der Vereine ja
22 Kontoverbindungen des DSV ja

18
E Zugriffsberechtigte Personen 
Lfd. Nummer Welche Personen dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen
D 1 - D 12
D 18
Gesamtvorstand des DSV A 1 - A 15
D 13 - D 19 Marlies Köster, Leistungsbuchamt DSV 
D 20 - 22 Dirk Senftleben, Schatzmeister DSV
F Empfänger von zu übermittelnden Daten
Lfd. Nummer aus D Empfänger der Daten
D 1 - 12 Armin Roth, Geschäftsführer DSV
D 1 - 12 Regina Meisterernst, Erfassungsstelle DSV
D 1 - 5
D 8
D 11 - 19
Marlies Köster, Leistungsbuchamt
D 1 - 5
D 11 - 12
D 20 - 22
Dirk Senftleben, Schatzmeister DSV
D 22 Deutsche Bank
D 1 - 5
D 11 - 12
D 13 - 15
D 17 - 18
Deutscher Hundesportverband
Verband für das Deutsche Hundewesen 
aggregierte Daten 
aus D 14, D 17 -
19 ohne 
Personenbezug
statistische Auswertungen


G Herkunft der Daten
Lfd. Nummer aus D Von welchen Stellen werden Daten empfangen?
D 1 - 21 DSV Mitgliedsvereine und deren Mitglieder
D 1 - 2
D 13 - 15
D 18
Mitgliedsverbände des Deutschen Hundesportverband (dhv)
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH)
Mitgliedsverbände des VDH
H Löschungs- und Aufbewahrungsfristen
Lfd. Nr. aus D Wie lange werden die gespeicherten Daten aufbewahrt bzw. 
wann werden sie gelöscht
D 1 - 12 Nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft im 
DSV werden die personenbezogenen Daten automatisiert gelöscht. 
Auf Antrag des ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt eine manuelle 
Datenlöschung bereits unmittelbar nach Beendigung der 
Mitgliedschaft. 
D 1 - 2
D 4 - 5, 
D11- 13
D 14 - 18
Nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft im 
DSV erfolgt automatisierte Löschung
Auf Antrag des ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt eine manuelle 
Datenlöschung bereits unmittelbar nach Beendigung der 
Mitgliedschaft. 
D 11 - 12 Nach Austritt aus dem DSV und Begleichung aller offenen 
Forderungen an den Mitgliedsverein


Anlage 2
Einwilligung zur Datenerhebung,
-verarbeitung -und -nutzung
des DSV Mitgliedsvereins xxxxxxxxxxxxxx
______________________________________________________________
Name, Vorname Mitgliedsnummer
Ich bin damit einverstanden, das der Hundesportverein Muster als Mitglied im Deutschen 
Sporthund Verband e.V. (DSV) meine Personaldaten und die erforderlichen Sportdaten 
erhebt, speichert, nutzt und den Funktionsträgern im Verein sowie dem Deutschen 
Sporthund Verband e.V. zur Verfügung stellt. Für den Fall der Teilnahme an überörtlichen 
Prüfungen mit meinem Hund bin ich mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten 
und den Daten meines Hundes an den Deutschen Sporthundverband (dhv) und den Verband 
für das Deutsche Hundewesen (VDH) einverstanden.
Die Daten werden ausschließlich dazu verwendet, mich in allen Angelegenheiten, die der 
Zweckerfüllung des Sportbetriebs dienen, optimal und umfassend zu informie-ren, zu 
beraten und zu betreuen.
Die vorstehende Einwilligungserklärung ist freiwillig, sie kann jederzeit widerrufen werden.
Ich bestätige hiermit, dass ich die Datenschutzverordnung des Hundesportverein Muster 
eingesehen und zur Kenntnis genommen habe und erlaube dem Verein meine Daten zur 
bearbeiten und an den Deutschen Sporthund Verband e.V. weiterzuleiten.
Ort, Datum Unterschrift